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Brandschutzschalter sind jetzt Pflicht!

06/24/2016

Wissen Sie, ob Brandschutzschalter auch bei Ihnen vorgeschrieben sind?

 

Brandschutzschalter sind jetzt Pflicht!

Empfohlen wurden Brandschutzschalter schon lange. Seit dem 1.2.16 sind sie nun in bestimmten Bereichen auch Pflicht.

Und wer unterliegt denn nun dieser Verordnung?

Gemäß  DIN VDE 0100-420:2016-02  sind folgende Bereiche betroffen und sollten den Einbau von Brandschutzschaltern einplanen:

Alle stark frequentierten Gebäude wie Bahnhöfe, Flughäfen, öffentliche Gebäude, Schulen und Kindertagesstätten, Seniorenheime, Krankenhäuser, barriere-freie Wohnungen.

Alle Gebäude die leicht entzündbar sind bzw. solche Materialien beinhalten, wie Holzhäuser, Scheunen, Lagerräume mit brennbaren Materialien, holzverarbeitende Betriebe.

Auch Betreiber großer Büro- und Gewerberäume sowie Einkaufszentren sind gut beraten, vorzusorgen.

Es gibt noch eine Schonfrist bzw. eine Übergangsfrist bis zum 18.12.17. Genügend Zeit also, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Auch mit der Tatsache, dass die Vorschrift - wie so manch andere - nicht in Kraft gesetzt wurde, um den Verbraucher zu ärgern. Im Gegenteil.v

 200000 Brandfälle/Jahr in Deutschland - 600 Tote - 6000 Schwer- und 60000 Leichtverletzte  - Sachschäden in Milliardenhöhe

Das sind die Fakten. Doch die Ursachen sind nicht immer umgefallene Kerzen oder eingeschlafene Raucher.  Ein Bericht von 2010 meldet, dass rund ein Viertel aller Brände auf Störfälle im Elektrosystem zurückgehen.

Genaueres finden Sie in diesem Video

 

Am allerbesten: Sie melden sich bei uns. Dann erfahren Sie ganz genau, ob und wo Brandschutzschalter für Sie ein Thema sind!

(Foto: Siemens AG)

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