Ab dem 25.08.2023 dürfen keine T8 und T5-Leuchtstofflampen mehr in den Verkehr gebracht werden. Ein halbes Jahr früher, am 25.02.2023, werden außerdem Kompaktleuchtstofflampen mit Stiftsockel verboten. Restbestände können daher zwar noch abverkauft werden, neue Leuchtstofflampen werden jedoch nicht mehr nachproduziert.
Neben der Ökodesign-Verordnung, die auch für das Verbot der Glühlampe verantwortlich ist, kommt nun die RoHS-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe, wie z.B. Quecksilber, parallel zum Tragen.
Ein Ersatz des Quecksilbers in Leuchtstofflampen ist der Industrie noch nicht gelungen.
Unser Tipp: defekte Leuchtstofflampen sollten nicht im heißen Zustand ausgewechselt werden, denn sollten sie zerbrechen, tritt im heißen Zustand deutlich mehr Quecksilberdampf aus als im kalten. Im regulären Betrieb besteht jedoch keine Gefahr.